Sie können einen Objekt in Ungarn auch mit einer Anzahlung möglichst in Bar von 10-15% des Kaufpreises mit einem schriftlich abgeschlossenen zivilrechtlichen Reservierungsvertrag absichern. Besitzer in Ungarn bestehen darauf. (Ptk. 6:185 § foglaló) Eine notarielle Beurkundung ist für den Reservierungsvertrag nicht nötig. Reservierungsvertrag ist eine gute Option und gibt beide Parteien Sicherheit. Wir sind Ihnen dabei behilflich.
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